KI-Beratung für Unternehmen im Mittelstand: Wir identifizieren in einem halbtägigen Assessment die 3–5 Stellen in Ihrem Betrieb, wo KI wirklich Zeit spart — und sagen Ihnen klar, wo der Aufwand höher ist als der Nutzen.
Viele KMU haben das Gefühl, bei KI irgendwas verpassen zu müssen. Die Realität: KI ist ein Werkzeug. Manchmal passt es, manchmal nicht.
Wir finden heraus, wo es bei Ihnen wirklich passt.
Angebotserstellung: 30 Minuten → 10 Minuten mit KI-Unterstützung. Bei 10 Angeboten pro Woche spart das 3,3 Stunden wöchentlich. Bei einem internen Stundensatz von 50 € sind das über 8.000 € pro Jahr — bei einem Mitarbeiter. Wo in Ihrem Betrieb wiederholt sich eine ähnliche Aufgabe?
Wir schauen uns Ihren Betrieb an und identifizieren die 3–5 Stellen, wo KI wirklich Zeit spart. Ergebnis: eine priorisierte Liste mit realistischer Aufwandsschätzung.
Halbtägiger Workshop für Ihr Team: Was ist KI, was darf eingegeben werden — und was auf keinen Fall? DSGVO-konform, mit Handout und Checkliste für den Alltag.
Zur Schulungsseite →Schriftlicher Plan: Welche KI-Tools, in welcher Reihenfolge, mit welchem Aufwand und welchem erwarteten Nutzen. Keine Theorie — konkrete nächste Schritte.
Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft und gilt schrittweise, in weiten Teilen seit dem 2. August 2026. Er betrifft auch KMU, die KI-Tools einsetzen. Nicht jede Nutzung ist problematisch — aber Unwissenheit schützt nicht vor Pflichten.
Wer ChatGPT oder Copilot intern für Texte, Protokolle oder Recherche nutzt, fällt in der Regel in die niedrigste Risikoklasse. Besondere Pflichten entstehen dann kaum – eine gilt aber für alle: Wer KI beruflich nutzt, muss die KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden fördern (Art. 4 KI-Verordnung, mehr zur KI-Schulungspflicht). Eine Nutzungsrichtlinie ist ebenfalls sinnvoll.
Wer KI für Personalentscheidungen, Kreditvergabe oder sicherheitskritische Aufgaben einsetzt, muss mit strengen Pflichten rechnen: etwa Nutzung nach Betriebsanleitung, menschliche Aufsicht und Aufbewahrung der Protokolle; Anbieter brauchen zusätzlich eine Konformitätsbewertung. Nach der Digital-Omnibus-Verordnung gelten diese Pflichten ab dem 2. Dezember 2027, für bestimmte Produkte ab dem 2. August 2028. Das prüfen wir im Assessment.
Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 KI-Verordnung: Wer mit einer KI kommuniziert, etwa mit einem Chatbot, muss das erfahren, sofern es nicht offensichtlich ist. Deepfakes sind offenzulegen, KI-Texte dann, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen und nicht redaktionell geprüft wurden. Das gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.
Wir ordnen Ihre geplanten KI-Anwendungsfälle in die EU AI Act Risikoklassen ein und sagen Ihnen klar, wo Handlungsbedarf besteht — und wo Sie ohne besondere Maßnahmen starten können. Rechtsberatung ersetzen wir nicht, aber wir sorgen dafür, dass Sie informiert in das Gespräch mit Ihrem Datenschutzbeauftragten gehen.
Nein. Für die meisten KMU-Anwendungsfälle reicht ein Webbrowser. Wir zeigen Ihnen, welche Werkzeuge für Ihre Aufgaben passen — und wie man damit tatsächlich arbeitet.
Das kommt auf den Anbieter und die Konfiguration an. Wir klären im Assessment, welche Daten Sie wohin schicken — und ob das mit Ihren Datenschutzanforderungen vereinbar ist. Für sensible Daten gibt es DSGVO-konforme Optionen. Mehr zu datenschutzkonformer KI →
Das halbtägige Assessment hat einen Festpreis. Ergebnis ist eine priorisierte Liste mit konkreten Einsatzbereichen und realistischen Aufwandsschätzungen. Rufen Sie uns an — wir nennen Ihnen den Preis direkt.
Ja. Unser halbtägiger KI-Workshop erklärt Ihren Mitarbeitenden, was KI-Tools können, was DSGVO-konform ist — und was auf keinen Fall in ChatGPT oder ähnliche Tools eingegeben werden darf. Mit Handout, Checkliste und Teilnahmezertifikat. Mehr zur KI-Schulung →
Wir schauen uns Ihren Betrieb an und zeigen Ihnen, wo KI sinnvoll ist — und wo nicht. Kein Verkauf, nur ehrliche Einschätzung.
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